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! ACHTUNG !Gemäß Aufhebungsordnung des Diplomstudiengangs Maschinenbau vom 09. November 2007 (Amtliche Bekanntmachung der RUB Nr. 699) kann eine Diplomprüfung letztmalig im Wintersemester 2012/13 abgelegt werden. Das bedeutet, dass die Diplomarbeit am 31.03.2013 angemeldet werden muss. Sollte dieses nicht möglich sein, kann der Diplomstudiengang nicht fortgesetzt werden. Übergangsregelungen zur Umschreibung in den Bachelor-Masterstudiengang werden noch bekanntgegeben. |
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Nur in den Sprechstunden
Montag – Donnerstag von 10 - 11 Uhr können folgende Vorgänge vorgenommen werden
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