- Ruhr-Universität Bochum
Voraussetzungen & Bewerbung
Das Masterstudium vermittelt aufbauend auf den Bachelor-Studiengang die für eine berufliche Tätigkeit entscheidenden, vertiefenden Kenntnisse in den einzelnen Schwerpunkten des Maschinenbaus. Damit sind unsere Studierenden in der Lage, komplexe Ingenieurtätigkeiten selbstständig und verantwortlich durchführen zu können.
Der Abschluss Master of Science ist qualitativ vergleichbar mit dem heute noch weltweit anerkannten und sehr geachteten Studienabschluss Diplom-Ingenieur. Der Master-Studiengang führt somit zu einer Berufsqualifizierung, die für eine Position mit Führungsverantwortung und in der Entwicklung neuer Lösungen und Produkte notwendig ist.
Die Regelstudienzeit bis zum Master beträgt an unserer Fakultät fünf Jahre (7 Semester Bachelor, 3 Semester Master).
A) Sie haben einen Bachelor Abschluss von einer deutschen Hochschule, einer Hochschule aus einem EU-Land oder anderen EU-bezogenen Voraussetzungen (z.B. Ehepartner*in kommt aus Deutschland):
- 20.11. zum Wintersemester
- 20.05. zum Sommersemester
B) Sie haben einen Bachelor-Abschluss von einer Hochschule aus einem Nicht EU-Land:
- 15.07. zum Wintersemester
- 15.01. zum Sommersemester
Zugangsvoraussetzungen
1. Qualifizierter Abschluss
Zum Masterstudium können Bewerber*innen zugelassen werden, die über einen qualifizierten Abschluss in einem Bachelorstudiengang Maschinenbau oder in einem vergleichbaren Studiengang einer wissenschaftlichen Hochschule nach mindestens 6-semestrigem Studium (drei Studienjahre, 180 ECTS) verfügen, der einen erheblichen Anteil maschinenbautechnischer Studienleistungen enthält.
Ein Abschluss wird als qualifiziert angesehen, wenn die*der Bewerber*in zu den 35 % Besten eines mindestens einjährigen Abschlusszeitraums gehört oder das Bachelor-Studium mit der Gesamtnote gut oder sehr gut abgeschlossen hat.
2. Methoden- und forschungsorientierte Inhalte
Weitere Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis von methoden- und forschungsorientierten Inhalten im Umfang von mindestens 110 LP aus den im aktuellen Studienverlaufsplan benannten Bereichen „Mathematische/Naturwissenschaftliche Grundlagen und Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen“. Der Prüfungsausschuss kann ergänzende Studien- und Prüfungsleistungen sowie den Zeitraum für ihre Erbringung festlegen. Für den Zeitraum der Erbringung wird eine vorläufige Zulassung erteilt.
Eine Anmeldung zu Masterprüfungen und zur Masterarbeit ist nach dem zweiten Fachsemester nur mit vollständig bestandenen Auflagen zulässig. Sind die Auflagen am Ende des dritten Semesters nicht bestanden, wird die Zulassung zurückgezogen. Damit darf das Masterstudium Maschinenbau an der Ruhr-Universität Bochum nicht fortgesetzt werden.
3. Regelstudienzeit
Absolvent*innen 6-semestriger Studiengänge müssen in jedem Fall ergänzende Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten erbringen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag.
Zum Master-Studium kann nicht zugelassen werden, wer einen Master-Studiengang Maschinenbau oder einen verwandten Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule bestanden oder eine Bachelor-, Master-, Diplomvor- oder Diplomprüfung in der Fachrichtung Maschinenbau oder einer verwandten Fachrichtung an einer Hochschule endgültig nicht bestanden hat oder dem gemäß Abs. 2 die Zulassung entzogen wurde.
Eine Zulassung ist nur für einen Master-Studiengang der Fakultät möglich und zulässig. Sollte eine Immatrikulation z.B. durch Täuschung in mehr als einen Master-Studiengang der Fakultät erfolgen, wird dies als schwerwiegende Täuschung bewertet, die eine Exmatrikulation aus allen Master-Studiengängen der Fakultät umgehend nach dem Bekanntwerden zur Folge hätte.
Bewerbung
Eine Bewerbung zum Master-Studiengang ist nur mit einem komplett abgeschlossenen Studium möglich, d.h. es muss ein Nachweis (Zeugnis oder Transcript of Records mit Gesamtnote und falls vorhanden ECTS-Einstufung) bei einer sechssemestrigen Regelstudienzeit von 180 Leistungspunkten und bei einer siebensemestrigen Regelstudienzeit von 210 erreichten Leistungspunkten vorhanden sein.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal der Ruhr-Universität Bochum .
Fristen für die Bewerbung sind:
A) Sie haben einen Bachelor Abschluss von einer deutschen Hochschule, einer Hochschule aus einem EU-Land oder anderen EU-bezogenen Voraussetzungen (z.B. Ehepartner*in kommt aus Deutschland):
- 20.11. zum Wintersemester
- 20.05. zum Sommersemester
B) Sie haben einen Bachelor-Abschluss von einer Hochschule aus einem Nicht EU-Land:
- 15.07. zum Wintersemester
- 15.01. zum Sommersemester
Bitte denken Sie daran, dass es sich bei diesen Fristen um absolute Ausschlussfristen handelt, d.h. Sie sollten möglichst einen Puffer in Ihren Planungen für unvorhergesehenes berücksichtigen, um Wartezeiten durch ein Fristversäumnis zu vermeiden. Weitere Infos zu den Fristen finden Sie hier.
Zulassung und Auflagen
Die Zulassung oder ggf. Ablehnung erhalten Sie elektronisch über das Bewerbungsportal der Ruhr-Universität Bochum. Etwaige Auflagen werden Ihnen mit der Zulassung mitgeteilt.
Obligatorisches Beratungsgespräch
Das zur Immatrikulation notwendige „Obligatorische Beratungsgespräch“ wird Ihnen per E-Mail als Präsentation ca. ein bis zwei Wochen nach der Zulassung gesendet und zeitgleich im Bewerbungsportal als „teilgenommen“ bestätigt. Sollten Sie weiteren Beratungsbedarf über die Präsentation hinaus haben, setzen Sie sich bitte mit der Studienberatung Maschinenbau in Verbindung.
Immatrikulation
Sämtliche Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid. Ausländische Bewerber*innen müssen in jedem Fall deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, außer, sie entscheiden sich für die englischsprachige Vertiefungsrichtung „Sustainable Energy Systems und Circular Process Engineering“.
Weitere Infos finden Sie hier.
Informieren Sie sich bitte auch auf den Seiten des International Office der RUB.