- Ruhr-Universität Bochum
Erste Infos zum Praktikum
Welche Art von Praktika muss ich absolvieren?
Als wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium und im Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit ist die praktische Ausbildung wesentlicher Bestandteil unseres Bachelor-Studienganges Maschinenbau.
Daher sind zwei Praktika über einen Zeitraum von insgesamt 20 Wochen Pflicht:
- Ein erstes handwerkliches Grundpraktikum von sechs Wochen sollte möglichst vor Studienbeginn abgeleistet werden, da während des Studiums erfahrungsgemäß wegen der Prüfungen, Hochschulpraktika, Exkursionen usw. in der vorlesungsfreien Zeit wenig Raum dafür bleibt.
- Einen Einblick in die Berufswelt von Ingenieur*innen erhalten unsere Studierenden im Rahmen eines 14-wöchigen Industriepraktikums, in dem zum Ende des Studiums (im 7. Fachsemester) erlerntes Wissen in der Praxis angewendet wird.
Weitere Informationen zu den konkreten Inhalten der Praktika finden Sie in der Praktikumsrichtlinie.
Warum muss ich ein Pflichtpraktikum absolvieren?
Sinn des Praktikums ist es, dass unsere Studierenden durch die praktische Tätigkeit ein grundlegendes technisches Verständnis erlangen. Die gemachten Erfahrungen und erlernten Fähigkeiten erleichtern den Einstieg in das Studium, besonders in den technischen Fächern, wie z.B. in der Konstruktionstechnik und in der Werkstofftechnik.
Das Grundpraktikum soll nur sekundär grundlegende handwerkliche Fertigkeiten vermitteln. Primär soll es den Praktikant*innen auf das Studium vorbereiten. Das Fachpraktikum hingegen soll das Studium ergänzen, um erworbene theoretische Kenntnisse mit Praxisbezug zu vertiefen.