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Studiengang Maschinenbau - Ruhr-Universität Bochum
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- Ruhr-Universität Bochum

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© Unsplash
Infos

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig aufkommende Fragen.

FAQ Unternehmen

Handelt es sich bei einem Hochschulpraktikum um eine Prüfungsleistung?

Ja, das Hochschulpraktikum ist eine Prüfungsleistung und Bestandteil der Bachelor-Prüfung. Nähere Informationen dazu lassen sich den Prüfungsordnungen entnehmen.

Erstellt das Praktikant*innenamt eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Praktikum eines Studierenden um ein Praktikum im Rahmen der Hochschulausbildung handelt?

Nein, das Praktikant*innenamt erstellt grundsätzlich keine Bescheinigungen, weder vor, noch nach Anerkennung des Praktikums. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Unternehmen und Studenten im Downloadbereich.

Welche Pflichten hat die Praktikumsfirma?

Neben den vertraglich vereinbarten Pflichten hat die Praktikumsfirma den Bericht zu begutachten sowie den Inhalt zu bestätigen und entsprechend der zeitlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen eine Praktikumsbescheinigung auszustellen. Für die Praktikumsbescheinigung kann eine entsprechende Vorlage verwendet werden, die auf der Website der Praktikumsberatung zu finden ist.

In welchem Umfang muss der Studierende einen Praktikumsbericht verfassen?

Studierende des Studiengangs Maschinenbau müssen einen Bericht im Umfang von mindestens 1,5 Seiten pro Woche anfertigen.

FAQ Studieninteressierte und Studierende

Gestaltung und Format

Wie soll der Praktikumsbericht gestaltet werden?

In dieser Hinsicht gibt es wenige Vorgaben. Machen Sie sich hierzu eigenständig über eine sinnvolle Gestaltung Gedanken. Ein Bericht sollte in jedem Fall ein Deckblatt und ein Inhaltsverzeichnis enthalten. In maximal einer Seite sollten Sie Ihr Praktikum zeitlich einordnen und den Praktikumsbetrieb vorstellen. Es folgt der Hauptteil des Berichts in einem Umfang der vorgegebenen Seitenanzahl. Schließen Sie den Bericht mit einem Fazit ab, dessen Umfang eine Seite nicht überschreiten sollte.

In welchem Verhältnis sollen Textanteile zu Anteilen von Fotos, Abbildungen und Zeichnungen stehen?

Der Anteil des Textes sollte überwiegen. Zu Bildern, Fotos, Abbildungen und Zeichnungen ist stets ein Text-Bild-Bezug herzustellen.

In welcher Form soll der Bericht eingereicht werden?

Der Bericht soll als lose Blattsammlung (nicht geheftet oder gelocht), eingelegt in einer zweiseitig geöffneten transparenten Sichthüllen (keine Prospekthülle mit Lochrand), vorgelegt werden.

Welche Schriftgröße benutze ich? Wie groß sollen die Abstände zum Papierrand sein?

In dieser Hinsicht gibt es wenige Vorgaben. Studierende sollen den Text des Praktikumsberichts eigenständig und sinnvoll formatieren. Als Richtwerte kann eine 12-Punkt-Schrift mit einem Zeilenanstand bis 1,5 gewählt werden. Der Randabstand sollte umlaufend ca. 20 mm betragen.

Ist es schlimm, wenn ich einen längeren Bericht verfasst habe?

Nein, ein längerer Bericht ist grundsätzlich nicht von Nachteil. Trotzdem sollten Sie sich darum bemühen, in Ihrer Darstellung zwar so ausführlich wie nötig, jedoch so prägnant und präzise wie möglich zu sein. Dies dient Ihnen etwa als Übung für das spätere Berufsleben, in dem Ihnen vermutlich auch Vorgaben über die maximale Seitenanzahl eines Dokuments gemacht werden.

Muss der Bericht handschriftlich angefertigt werden?

Nein, der Bericht muss nicht handschriftlich angefertigt werden.

Muss ich Skizzen bzw. Zeichnungen für den Bericht in CAD anfertigen?

Nein, sowohl CAD-Zeichnungen als auch handschriftliche Skizzen sind erlaubt. Saubere Handskizzen können eingescannt und in den Bericht eingefügt werden.

Welche Fotos, Abbildungen, Zeichnungen usw. darf ich in meinem Bericht verwenden?

Grundsätzlich sollen Abbildungen und Zeichnungen selbst erstellt werden. Fotos sollen in einem direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit, einem Fertigungsgegenstand oder der Arbeitsumgebung stehen. Auf Fremdmaterial ist nach Möglichkeit zu verzichten.

In welcher Schreibform schreibe ich meinen Bericht? Ist die Ich-Form erlaubt?

Die Schreibweise in der Ich-Form ist ausdrücklich erlaubt und gewünscht.

Berichtsinhalt

Muss ich von jeder einzelnen Tätigkeit berichten?

Nein, es muss nicht von jeder einzelnen Tätigkeit berichtet werden. Sie sollten von einer Auswahl an Tätigkeiten berichten, die Sie für besonders relevant halten.

Was ist mit Tätigkeiten, die häufiger vorkommen?

Wenn Sie eine Tätigkeit häufig oder täglich ausführen, so reicht es aus, einmalig über diese Tätigkeit zu berichten bzw. diese zu beschreiben.

In meinem Praktikum habe ich viel erlebt. Worüber genau soll ich jetzt schreiben und was lasse ich weg?

Die Berichte sollen in der Regel Ihre persönlich ausgeübten Tätigkeiten und Erfahrungen mit Werkzeugen, Maschinen und einem zu bearbeitenden Werkstück dokumentieren. Dazu können Sie aus Ihren während des Praktikums gemachten Notizen eine Auswahl treffen. Es muss somit nicht von jeder einzelnen Tätigkeit berichtet werden. Sie sollten von einer Auswahl an Tätigkeiten berichten, die Sie für besonders relevant halten.

Muss jede Woche im Praktikumsbericht zu erkennen sein?

Ja, im Grundpraktikum empfiehlt es sich, den Bericht nach Wochen zu gliedern. Im Fachpraktikum ist eine durchgängige Gliederung des Berichts nach Wochen nicht immer sinnvoll.

Darf ich im Fachpraktikum auch mehrere Wochen zusammenfassen?

Ja, um eine umfangreiche oder sich wiederholende Tätigkeit zu beschreiben, ist das Zusammenfassen der Tätigkeit mehrerer Wochen möglich und sogar sinnvoll, wenn der entsprechende Seitenumfang von ca. 1,5 Seiten pro Woche eingehalten wird.

Gibt es Unterschiede bei den Berichten über Grund- und Fachpraktikum?

Ja, im Grundpraktikum orientiert sich der Berichtsinhalt primär an einzelnen Wochen, während im Fachpraktikum die Inhalte gleicher Tätigkeiten über mehrere Wochen zusammengefasst werden können.

Worüber berichte ich, wenn meine Tätigkeiten den Geheimhaltungsvorschriften des Praktikumsbetriebes unterliegen?

Im besten Fall sprechen Sie schon im Vorhinein mit Ihrem*r Ansprechpartner*in im Praktikumsbetrieb über Ihren Praktikumsbericht, sodass Sie frühzeitig und eindeutig darüber informiert sind, worüber Sie berichten dürfen. Ein Bericht muss in jedem Fall verfasst werden.

Werden die Berichte auf Plagiat geprüft?

Ja, das Praktikantenamt überprüft eingehende Berichte mit einer Plagiat-Software. Handelt es sich bei einem Bericht um ein Plagiat, wird das zugehörige Praktikum nicht anerkannt. In besonders schweren Fällen der Täuschung kann außerdem der Prüfungsausschuss informiert werden.

Grundsätzliches

Handelt es sich bei einem Hochschulpraktikum um eine Prüfungsleistung?

Ja, das Hochschulpraktikum ist eine Prüfungsleistung und Bestandteil der Bachelor-Prüfung. Nähere Informationen dazu lassen sich den Prüfungsordnungen entnehmen.

Erstellt das Praktikantenamt eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Praktikum eines Studenten um ein Praktikum im Rahmen der Hochschulausbildung handelt?

Nein, das Praktikantenamt erstellt grundsätzlich keine Bescheinigungen, weder vor, noch nach Anerkennung des Praktikums. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Unternehmen und Studenten im Downloadbereich.

Welche Pflichten hat die Praktikumsfirma?

Neben den vertraglich vereinbarten Pflichten hat die Praktikumsfirma den Bericht zu begutachten sowie den Inhalt zu bestätigen und entsprechend der zeitlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen eine Praktikumsbescheinigung auszustellen. Für die Praktikumsbescheinigung kann eine entsprechende Vorlage verwendet werden, die auf der Website der Praktikumsberatung zu finden ist.

In welchem Umfang muss der Studierende einen Praktikumsbericht verfassen?

Studierende des Studiengangs Maschinenbau müssen einen Bericht im Umfang von mindestens 1,5 Seiten pro Woche anfertigen.

Kann ich mir eine Werkstudenten-Tätigkeit für mein Praktikum anrechnen lassen?

Werkstudenten-Tätigkeiten werden in Einzelfall geprüft. Bitte kommen Sie mit entsprechenden Unterlagen über Ihre Tätigkeit in die Sprechstunde der Praktikumsberatung.

Darf ich mein Hochschulpraktikum in einem Betrieb absolvieren, der in der Handwerkskammer bzw. in der Handwerksrolle eingetragen ist?

Ja, Sie dürfen ein Praktikum auch in einem Betrieb absolvieren, der in der Handwerkskammer bzw. in der Handwerksrolle eingetragen ist. Im Zweifel kommen Sie im konkreten Falle in die Sprechstunde der Praktikumsberatung.

Muss ich alle Bescheinigungen im Original mitbringen?

Ja, die Originale werden gesichtet und Ihnen sofort wieder ausgehändigt.

Muss ich dem Unternehmen beweisen, dass ein Praktikum im Rahmen der Hochschulausbildung vorgeschrieben ist?

Ja, Sie müssen dem Unternehmen in der Regel einen Nachweis erbringen, dass im Rahmen Ihrer Hochschulausbildung ein Praktikum vorgeschrieben ist. Dazu können Sie das Informationsblatt für Unternehmen und Studierende verwenden. Ergänzend können Sie dem Praktikumsbetrieb Ihre Prüfungsordnung und die Praktikumsrichtlinien vorlegen.

Ich finde keinen Praktikumsplatz. Was mache ich jetzt?

Grundsätzlich sollen sich unsere Studierenden, auch in Hinsicht auf die spätere Arbeitssuche nach Abschluss des Studiums, möglichst selbständig um einen Praktikumsplatz bewerben. Sollten Sie trotzdem große Schwierigkeiten haben, einen Praktikumsplatz zu finden, so kommen Sie mit Bewerbungsunterlagen und (ggf.) Absagen in die Praktikumsberatung.

Muss ich Fehltage nachholen?

Ja, Fehltage aufgrund von Krankheit, Klausuren, Urlaub, Betriebsferien, Streik oder Aussperrung sind in jedem Fall nachzuholen.

Wie werden Feiertage innerhalb des Praktikumszeitraums verrechnet?

Feiertage müssen nicht nachgeholt werden.

Sind noch Fragen offen?

Bei weiteren Fragen besuchen Sie die Sprechstunde der Praktikumsberatung.

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