Ja, das Hochschulpraktikum ist eine Prüfungsleistung und Bestandteil der Bachelor-Prüfung. Nähere Informationen dazu lassen sich den Prüfungsordnungen entnehmen.
Neben den vertraglich vereinbarten Pflichten hat die Praktikumsfirma den Bericht zu begutachten sowie den Inhalt zu bestätigen und entsprechend der zeitlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen eine Praktikumsbescheinigung auszustellen. Für die Praktikumsbescheinigung kann eine entsprechende Vorlage verwendet werden, die auf der Website der Praktikumsberatung zu finden ist.
Gestaltung und Format
In dieser Hinsicht gibt es wenige Vorgaben. Machen Sie sich hierzu eigenständig über eine sinnvolle Gestaltung Gedanken. Ein Bericht sollte in jedem Fall ein Deckblatt und ein Inhaltsverzeichnis enthalten. In maximal einer Seite sollten Sie Ihr Praktikum zeitlich einordnen und den Praktikumsbetrieb vorstellen. Es folgt der Hauptteil des Berichts in einem Umfang der vorgegebenen Seitenanzahl. Schließen Sie den Bericht mit einem Fazit ab, dessen Umfang eine Seite nicht überschreiten sollte.
Nein, ein längerer Bericht ist grundsätzlich nicht von Nachteil. Trotzdem sollten Sie sich darum bemühen, in Ihrer Darstellung zwar so ausführlich wie nötig, jedoch so prägnant und präzise wie möglich zu sein. Dies dient Ihnen etwa als Übung für das spätere Berufsleben, in dem Ihnen vermutlich auch Vorgaben über die maximale Seitenanzahl eines Dokuments gemacht werden.
Berichtsinhalt
Die Berichte sollen in der Regel Ihre persönlich ausgeübten Tätigkeiten und Erfahrungen mit Werkzeugen, Maschinen und einem zu bearbeitenden Werkstück dokumentieren. Dazu können Sie aus Ihren während des Praktikums gemachten Notizen eine Auswahl treffen. Es muss somit nicht von jeder einzelnen Tätigkeit berichtet werden. Sie sollten von einer Auswahl an Tätigkeiten berichten, die Sie für besonders relevant halten.
Grundsätzliches
Nein, das Praktikantenamt erstellt grundsätzlich keine Bescheinigungen, weder vor, noch nach Anerkennung des Praktikums. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Unternehmen und Studenten im Downloadbereich.
Neben den vertraglich vereinbarten Pflichten hat die Praktikumsfirma den Bericht zu begutachten sowie den Inhalt zu bestätigen und entsprechend der zeitlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen eine Praktikumsbescheinigung auszustellen. Für die Praktikumsbescheinigung kann eine entsprechende Vorlage verwendet werden, die auf der Website der Praktikumsberatung zu finden ist.
Ja, Sie müssen dem Unternehmen in der Regel einen Nachweis erbringen, dass im Rahmen Ihrer Hochschulausbildung ein Praktikum vorgeschrieben ist. Dazu können Sie das Informationsblatt für Unternehmen und Studierende verwenden. Ergänzend können Sie dem Praktikumsbetrieb Ihre Prüfungsordnung und die Praktikumsrichtlinien vorlegen.
Grundsätzlich sollen sich unsere Studierenden, auch in Hinsicht auf die spätere Arbeitssuche nach Abschluss des Studiums, möglichst selbständig um einen Praktikumsplatz bewerben. Sollten Sie trotzdem große Schwierigkeiten haben, einen Praktikumsplatz zu finden, so kommen Sie mit Bewerbungsunterlagen und (ggf.) Absagen in die Praktikumsberatung.
Bei weiteren Fragen besuchen Sie die Sprechstunde der Praktikumsberatung.