- Ruhr-Universität Bochum

Voraussetzungen & Bewerbung
Das Masterstudium vermittelt aufbauend auf dem Bachelorstudiengang die für eine berufliche Tätigkeit entscheidenden, vertiefenden Kenntnisse auf dem Gebiet des Vertriebsingenieurwesens.
Der Abschluss Master of Science ist qualitativ vergleichbar mit dem heute noch weltweit anerkannten und sehr geachteten Studienabschluss Diplom-Ingenieur. Der Masterstudiengang führt somit zu einer Berufsqualifizierung, die für eine Position mit Führungsverantwortung und im Vertriebs-, Produkt- und Servicemanagement notwendig ist.
Die Regelstudienzeit bis zum Master beträgt an unserer Fakultät fünf Jahre (7 Semester Bachelor, 3 Semester Master).
Zugangsvoraussetzungen
1. Qualifizierter Abschluss
Zum Masterstudium können Bewerber*innen zugelassen werden, die über einen qualifizierten Abschluss in einem Bachelorstudiengang Sales Engineering and Product Management oder in einem vergleichbaren Studiengang einer wissenschaftlichen Hochschule nach mindestens sechssemestrigem Studium (drei Studienjahre, 180 ECTS) verfügen, der einen erheblichen Anteil maschinenbautechnischer Studienleistungen enthält.
Ein Abschluss wird als qualifiziert angesehen, wenn die*der Bewerber*in zu den 35 % Besten eines mindestens einjährigen Abschlusszeitraums gehört oder das Bachelorstudium mit der Gesamtnote gut oder sehr gut abgeschlossen hat.
Zum Masterstudium kann nicht zugelassen werden, wer einen Masterstudiengang SEPM oder einen verwandten Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule bestanden oder eine Bachelor-, Master-, Diplomvor- oder Diplomprüfung in der Fachrichtung SEPM oder einer verwandten Fachrichtung an einer Hochschule endgültig nicht bestanden hat oder dem gemäß Abs. 2 die Zulassung entzogen wurde.
2. Methoden- und forschungsorientierte Inhalte
Weitere Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis von methoden- und forschungsorientierten Inhalten im Umfang von mindestens 70 LP aus den im aktuellen Studienverlaufsplan benannten Bereichen „Mathematische/Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen“ und/oder mindestens 60 LP aus dem Bereich „Industrielles Vertriebs-, Produkt- und Servicemanagement“.
3. Regelstudienzeit
Absolvent*innen sechssemestriger Studiengänge müssen in jedem Fall ergänzende Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten erbringen.
Bewerbung
Eine Bewerbung zum Masterstudiengang kann mit einem abgeschlossenen Studium erfolgen, d.h. liegt ein Nachweis (Zeugnis oder Transcript of Records mit Gesamtnote und falls vorhanden ECTS-Einstufung) bei einer sechssemestrigen Regelstudienzeit von 180 Leistungspunkten und bei einer siebensemestrigen Regelstudienzeit von 210 erreichten Leistungspunkten vor.
Die Bewerbung erfolgt über das
Fristen für die Bewerbung sind:
A) Sie haben einen Bachelor Abschluss von einer deutschen Hochschule, einer Hochschule aus einem EU-Land oder anderen EU-bezogenen Voraussetzungen (z.B. Ehepartner*in kommt aus Deutschland):
- 20.11. zum Wintersemester
- 20.05. zum Sommersemester
B) Sie haben einen Bachelor-Abschluss von einer Hochschule aus einem Nicht EU-Land:
- 15.07. zum Wintersemester
- 15.01. zum Sommersemester
Bitte denken sie daran, dass es sich bei diesen Fristen um absolute Ausschlussfristen handelt, d.h. Sie sollten möglichst einen Puffer in Ihren Planungen für unvorhergesehenes berücksichtigen, um Wartezeiten durch ein Fristversäumnis zu vermeiden.
Zulassung und Auflagen
Die Zulassung oder ggf. Ablehnung erhalten Sie elektronisch über das Bewerbungsportal der Ruhr-Universität Bochum. Etwaige Auflagen werden Ihnen mit der Zulassung mitgeteilt.
Eine Zulassung ist nur für einen Masterstudiengang der Fakultät möglich und zulässig.
Obligatorisches Beratungsgespräch
Das zur Immatrikulation notwendige „Obligatorische Beratungsgespräch“ wird Ihnen per E-Mail als Präsentation ca. ein bis zwei Wochen nach erfolgreicher Bewerbung bzw. endgültigen Zulassung zum Studienfach zugesendet und zeitgleich im Bewerbungsportal als „teilgenommen“ bestätigt. Sollten Sie weiteren Beratungsbedarf über die Präsentation hinaus haben, setzen Sie sich bitte mit der Studienberatung SEPM in Verbindung.
Immatrikulation
Sämtliche Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid. Ausländische Bewerber*innen müssen in jedem Fall deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
Informieren Sie sich bitte auch auf den Seiten des International Office der RUB.