- Ruhr-Universität Bochum
Informationen zu Habilitationen
Grundsätzliches
Die Habilitation ist die Voraussetzung zur Erteilung der Lehrbefugnis. Auf Antrag der*des Kandidaten*in entscheidet die Hochschule über die Verleihung der Befugnis, in ihrem*seinem Fach an der Hochschule Lehrveranstaltungen selbständig durchführen zu dürfen. Erhält der Habilitierte mit erfolgter Habilitation die Berechtigung, darf er*sie die Bezeichnung „Privatdozent*in“ führen. Ein Dienstverhältnis wird damit nicht begründet. (vgl. § 68 HG NRW)
Über die Eröffnung von Habilitationsverfahren entscheidet der Fakultätsrat. Voraussetzung für die Eröffnung eines Habilitationsverfahrens ist eine fortgesetzte wissenschaftliche Arbeit nach abgeschlossener Promotion.
Die Habilitationsleistungen bestehen
- aus der Habilitationsschrift
- und dem wissenschaftlichen Vortrag vor dem Habilitationsausschuß mit anschließendem Kolloquium.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Habilitationsordnung weiter unten.
Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu!