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Fakultät MB » Studium » Internationales » OUTGOING » Anerkennung

- Ruhr-Universität Bochum

Anerkennung
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© Adobe Stock
Internationales

Anerkennung

Grundsätzlich möchte die Fakultät Sie bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen für Ihr Studium an der Ruhr-Universität gemäß der Lissabon-Konvention so gut wie möglich unterstützten. Aus diesem Grund empfehlen wir einen Auslandsaufenthalt im 5. oder 6. Semester des Bachelors oder im Masterstudium. In diesen Studienphasen haben Sie die größten Freiheiten bei der Gestaltung Ihres Studienverlaufs.

Beachten Sie!

Achten Sie bei den ERASMUS Programmen der Fakultät darauf, ob ein Auslandsaufenthalt im Bachelor oder im Master unterstützt wird!

Vor dem Auslandsaufenthalt

  1. Sie recherchieren an der Universität im Ausland Fächer, die Sie passend für Ihren Studienverlauf halten. Achten Sie darauf, dass die Inhalte und die verwendeten Methoden angemessen für Ihre Vertiefungsrichtung sein sollten. Die Recherche der Fächer und der Modulbeschreibungen sowie ggf. deren Übersetzung liegt in Ihrer Verantwortung.
  2. Sie besprechen Ihre Fächerwahl mit der*dem Programmbeauftragen Ihrer Kooperation. Für Freemover und Studierende, die über eine Kooperation der Ruhr-Universität in Ausland gehen, ist Maria Polyakova die Programmbeauftragte. In diesem Schritt werden ggf. auch notwendige Umrechnungen in das ECTS-System vorgenommen.
  3. Eine geeignete Fächerwahl wird durch die*den Programmbeauftragte*n in einer sogenannten „Vorher-Tabelle“ festgehalten.

Beachten Sie für die Wahl möglicher Fächer an einer ausländischen Universität für die einzelnen Fächerkategorien die folgenden Punkte:

  • Pflichtfächer: Bei erstmaliger Anerkennung eines Fachs aus dem Ausland als Pflichtfach ist die Äquivalenz der beiden Fächer durch die bzw. den Lehrenden an der Fakultät für Maschinenbau zu bestätigen. Handelt es sich um ein Fach, welches bereits einmal als Pflichtfach anerkannt wurde, kann die*der Programmbeauftragte die Anerkennung durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass sich weder Inhalte noch die verantwortliche Person an der ausländischen Universität verändert haben. Grundsätzlich empfehlen wir, die Pflichtfächer an der Ruhr-Universität abzulegen. Aus diesem Grund sollten Sie für die Anerkennung von Pflichtfächern vorher Kontakt mit der*dem Programmbeauftragten aufnehmen.
  • Wahlpflichtfächer bzw. Profilmodule: Fächer aus dieser Kategorie können durch die*den Programmbeauftragte*n anerkannt werden. Dies geschieht ggf. in Zusammenarbeit mit Maria Polyakova. Beachten Sie, dass Sie für diese Fächerkategorie nicht zwangsläufig Fächer identifizieren müssen, die es analog auch an unserer Fakultät gibt. Hier besteht die Möglichkeit, den für Sie individuell Wahlpflichtkorb zu erweitern.
  • Technische und nichttechnische Wahlfächer können meist problemlos durch die*den Programmbeauftragte*n anerkannt werden. Bei Sprachkursen gibt es zusätzliche Aspekte zu beachten, die Sie entsprechend vor dem Auslandsaufenthalt mit der*dem Programmbeauftragten Ihrer Kooperation klären sollten.

Während des Auslandsaufenthalts

Sollten im weiteren Verlauf der Vorbereitungen Ihres Auslandsaufenthalts oder während Ihres Auslandsaufenthalts Änderungen vorgenommen werden müssen, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit Ihrer*Ihrem Programmbeauftragten auf.

Nach dem Auslandsaufenthalt

  1. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Transcript of Records der ausländischen Universität bei der*dem Programmbeauftragten Ihrer Kooperation ein.
  2. Die*der Programmbeauftragte nehmen für Sie die Notenumrechnung und ggf. die Umrechnungen in das ECTS-System vor. Sie dokumentieren die Leistungen in einer entsprechenden Anerkennungstabelle und senden diese an das Prüfungsamt. Die Umrechnung der Noten erfolgt auf Basis der Bayrischen Formel.
  3. Das Prüfungsamt prüft die Anerkennungstabelle und trägt die erbrachten Leistungen in FlexNow ein.
Abschlussarbeiten im Ausland

Für Abschlussarbeiten im Ausland gilt grundsätzlich die gleiche Vorgehensweise. Es sind Betreuende an beiden Universitäten zu finden. Im Unterschied zum obigen Ablauf müssen diese vor dem Auslandsaufenthalt beim Prüfungsamt angemeldet werden. Mehr Infos finden Sie hier.

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